„Ich tu was“ – gegen Lohnungleichheit und für die Alterssicherung

Veröffentlicht am 03.03.2012 in Arbeitsgemeinschaften

Referentin Andrea Teichmann (4. von links) mit den ASF-Frauen

Langquaid; Eindringliche Sätze wie „Für Mädchen ist es kein guter Rat, einen typischen Frauenberuf zu wählen“ und „nach der Geburt des Kindes ist jede Frau gut beraten, so schnell wie möglich und so viel wie möglich wieder zu arbeiten“, blieben den Zuhörerinnen des ASF-Vortrags „Frauen am Arbeitsmarkt“ in Erinnerung.
Die Referentin, Frau Andrea Teichmann von der Agentur für Arbeit in Regensburg, sprach aus langjähriger Erfahrung als Beauftragte für Chancengleichheit. Die Schwerpunkte des Vortrags bei den sozialdemokratischen Frauen (ASF) waren „Lohnungleichheit – Equal Pay“ und „Alterssicherung für Frauen“.

Nach der Begrüßung durch die ASF-Vorsitzende Anita Singer beschrieb die Referentin ihr Tätigkeitsfeld. Seit 2007 sei sie zuständig für die gesetzlich geregelte Gleichstellung von Frau und Mann bei der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch. Darin sei festgelegt, dass die Schwerpunkte ihrer Arbeit in der Verbesserung der beruflichen Situation, der Beseitigung von Nachteilen und der Überwindung eines geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktes lägen. Sie sei vor allem Ansprechpartnerin beim Wiedereinstieg in den Beruf und bei der Berufswahl, außerdem koordiniere sie die Netzwerkarbeit mit verschieden Verbänden.
Frauen und Arbeit
Bei der Beschäftigungsquote von Frauen sei ein leichter Anstieg auf 49 % zu verzeichnen. Allerdings sind bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten immer noch nur 39 % Frauen, dagegen 61 % der Männer zu finden. Besonders die Zahl der atypisch Beschäftigten, also die Geringfügigen-, Befristeten- oder Teilzeitbeschäftigten seien zu 80 % Frauen. Typische Frauenberufe sind immer noch schlecht bezahlt, die Wertigkeit von Arbeit zeige sich bei uns in der Gesellschaft auch bei dieser Bezahlung. So fänden sich in der IT-Branche und bei Finanzdienstleistern gute Verdienstmöglichkeiten, dagegen im Gesundheitswesen und im Gastgewerbe überwiegend schlechte Durchschnittsverdienste.
Equal-Pay-Day
Besonders deutlich werden laut Frau Teichmann die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in der Privatwirtschaft, hier ist eine Lohnlücke von 23% vorhanden. Aber selbst im öffentlichen Dienst beträgt die Lohnlücke noch 7 %. Berechnet nach dem durchschnittlichen Bruttoarbeitslohn muss eine Frau bis 23. März 2012 arbeiten, um genauso viel verdient zu haben, wie ein Mann. Diesen 23. März bezeichnet man deshalb als „Equal-Pay-Tag“. Diese Ungleichheiten gilt es zu beseitigen. „Frauen müssen sich bei der Berufswahl entwickeln, eine bessere Verhandlungsmacht lernen, sich weiterbilden, Unterbrechungen kürzen“, dies waren die Empfehlungen der Referentin.
Alterssicherung
Denn, aus der Lohnlücke von 23 % entsteht eine Rentenlücke von 59 %, dies kann zu Altersarmut führen und diese ist „weiblich“. Mit einer durchschnittlichen Altersrente von 985 Euro bei Männern und 490 Euro bei Frauen präsentierte Frau Teichmann deutliche Zahlen. „Es muss sich gesellschaftlich viel und radikal verändern, dass es anders und gerechter wird“, so die Dipl. Verwaltungswirtin. Auch über die Einführung von Mindestlohn und Basisrente muss nachgedacht werden. „Auf jeden Fall ist es Sache der Frauen, sich darum zu kümmern, der Stellenwert der Alterssicherung für Frauen muss höher werden, die Motivation heißt: Ich tu was“, appellierte Frau Teichmann. Selbst ein geringer Verdienst sollte hier genutzt werden, um für das Alter vorzusorgen.
Fazit
Die ASF-Frauen zeigten sich beeindruckt von den Ausführungen der Beauftragten für Chancengleichheit und diskutierten vor allem die notwendigen politischen Aktionen, die zu einer Verbesserung der Situation von Frauen ergriffen werden müssten. „Als Sozialdemokratinnen stehen wir für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ebenso, wie für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so die ASF-Vorsitzende Anita Singer zum Abschluss.

 

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