Veranstaltung der ASF zur UN-Behindertenrechtskonvention

Veröffentlicht am 10.04.2011 in Arbeitsgemeinschaften

Langquaid; Eine Öffentlichkeit schaffen für die UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen, das war das Anliegen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen aus Langquaid. Mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Kelheim, Edmund Klingshirn, konnte ein kompetenter Referent gewonnen werden. Im Mittelpunkt der Diskussion standen abschließend die Bildungspolitik und die Umsetzung der UN-Konvention im bayrischen Bildungssystem.

ASF-Vorsitzende Anita Singer stellte eingangs die Definition des Begriffs „Inklusion“ in das Zentrum ihrer Begrüßung. Immer wieder werde man mit diesem Wort konfrontiert, wenn man sich mit der UN-Konvention befasse. So habe sie erst einmal nach einer Erklärung gesucht und dabei die Wörter „Einschluss, Einbeziehung, Einbeschlossenheit, Dazugehörigkeit“ gefunden. „Auf die Inhalte und Umsetzungsmöglichkeiten für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sei sie gespannt, auf die Veränderungen für die Gesellschaft und die Herausforderungen für die Politik wolle man mit dieser Veranstaltung aufmerksam machen“, so Singer.
Der Diplom-Psychologe und Behindertenbeauftragte Edmund Klingshirn ging gerne auf die ersten Stichworte der SPD-Frau ein und beschrieb die Ratifizierung der UN-Konvention als einen radikalen Wechsel der Blickrichtung in der Betrachtung des Lebens von Menschen mit Behinderungen. Die Betroffenen würden jetzt nicht mehr als „Hilfsbedürftige“ gesehen, sondern als kompetente Bürger und Bürgerinnen. Es habe ein Sichtweisenwechsel von der Fürsorge zur selbständigen Teilhabe stattgefunden. Seit 26. März 2009 ist die UN-Konvention „verbindliches Recht“ in Deutschland, bereits Ende 2006 wurde sie von der Generalversammlung der UN auf den Weg gebracht. Mittlerweilen haben 130 Staaten weltweit die UN-Konvention unterzeichnet.
„Basis für die Behindertenrechtskonvention sind die Menschenrechte. Der wichtigste Inhalt sei aber die Selbstbestimmung und Teilhabe. Damit verbunden seien der Zugang zu allen Lebensbereichen, die freie Entscheidung und die aktive Mitwirkung bei politischen Entscheidungen für alle Menschen mit Behinderungen“, so der Referent. Außerdem sei mit der UN-Konvention ein Definitionswechsel von Behinderung verbunden. Früher wurde der Schwerpunkt auf die medizinische Seite gelegt. Jetzt aber beschreibe die Konvention die Wechselwirkung zwischen Umwelt und Behinderung, der Aspekt des „behindert-Werdens“ durch umweltbedingte und gesellschaftliche Barrieren werde herausgestellt. Der Begriff der Barrierefreiheit werde viel umfassender beschrieben. „Die UN-Konvention beziehe die Bereiche Transportwesen, Kommunikation, Information, Bau, Design und leichte Sprache ein. Viele Veränderungen, die hier nötig sind, kommen allen Menschen zu Gute“, so Herr Klingshirn.
Was es mit den Unterscheidungen von Inklusion und Integration auf sich habe erklärte der Referent folgendermaßen: „Integration bringe zum Ausdruck, dass Außenstehende (Behinderte) in die Gesellschaft integriert werden müssen. Inklusion aber gehe davon aus, dass auch behinderte Menschen von Anfang an dazugehören, dass sie wertvoller Teil der Gesellschaft sind. Damit orientiert sich eine inklusive Gemeinschaft an der Vielfalt und verlangt nicht von behinderten Menschen, sich an die „Normalität“ anzupassen.“
Als einen „guten Anfang“ bezeichnete der Behindertenbeauftragte die von allen Parteien des Landtags verabschiedete Gesetzesinitiative zur inklusiven Schule in Bayern. Auch in der anschließenden Diskussion wurde klar, dass sich das Bildungssystem zum Vorteil für alle Schüler und Schülerinnen verändern müsse. Inklusion bedeute Vielfalt, die Einbeziehung von Starken und Schwachen, von Armen und Reichen, jeder Nationalität und Religion. „Dazu brauche es Aufklärung über die Chancen von Inklusion und Bereitschaft dazu von allen Seiten“, brachten es die Veranstaltungsteilnehmer in ihren zum Abschluss geäußerten Wünschen auf den Punkt.

 

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